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Ein Fuchs ist ein wildlebendes Tier. Kein Spielzeug. Die Entscheidung, einen herrenlosen Jungfuchs aufzunehmen hat weit reichende Folgen. Es ist eine große Verantwortung. Füchse können in Gefangenschaft über 12 Jahre alt werden. Solange der Fuchs lebt, muss man für ihn da sein.  

Füchse unterliegen dem Jagdrecht. Daher ist das Mitnehmen eines Fuchse (tot oder lebendig) Wilderei und eine Straftat!

Füchse gelten als Träger der Tollwut. Diese heimtückische Krankheit führt nach der Infektion bei Mensch und Tier zum Tode. Susi stammt aus einer Region, in der seit mehr als 10 Jahren keine Tollwut mehr ausgebrochen war. Daher bin ich das Risiko eingegangen.

Füchse können von dem  sog. Fuchsbandwurm befallen sein. Dieser Parasit befällt den Menschen und führt unbehandelt zum Tod. Eine Heilung ist nicht möglich. Allerdings kann durch lebenslange Einnahme von Medikamenten eine weitere Schädigung des Menschen gestoppt werden.

Der Fuchswelpe gehört also unbedingt in tierärztliche  Behandlung. Der Tierarzt kann einen Befall von Würmern feststellen und behandeln. Auch die Schutzimpfungen sind unumgänglich.

Eine Auswilderung dürfte nur schwer möglich sein. Das Tierschutzgesetz und das Jagdrecht sind hier zu beachten. Wenn der Fuchs einmal in menschlicher Hand ist, muss er es auch bleiben.

Füchse können gut klettern (Man glaubt es kaum, aber Susi kann einen Rosenbusch hinauf steigen). Gerade in der Ranzzeit neigen Füchse dazu, das Weite zu suchen. Das Gelände muss also absolut ausbruchsicher sein. Eine Haltung im Stall / Zwinger ist meiner Meinung nach inakzeptabel und Tierquälerei. Füchse können sich auch prima unter einem Zaun durch graben. Also muss man auch dies beachten. Holztüren und Tore sind innerhalb einer Nacht so weit durchgenagt, das ein Fuchs hindurch passt.

Auf jeden Fall ist auch eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Die Firma A-Beratung ist hier ein kompetenter Ansprechpartner.